Das elektronische Rezept (E-Rezept)

Sehr geehrte Patienten, ab dem 1. Januar 2024 ist das E- Rezept verpflichtend.

Verschreibungspflichtige Arzneimittel erhalten Sie nur noch per E-Rezept und können dieses über ihre Gesundheitskarte in der Apotheke einlösen. Dafür muss Ihre Versichertenkarte bei uns eingelesen werden. Sie können ihre Medikamente nach 24 Stunden in ihrer Apotheke abholen. Alternativ besteht die Möglichkeit das elektronische Rezept über die Krankenkassen-App einzulösen.

Bitte beachten Sie, dass das elektronische Rezept nur für verschreibungspflichtige Medikamente gilt (ehemals rosa Rezept). Für private Rezepte, Heilmittelverordnung, Verbandsmaterial etc. gilt weiterhin die alte Regelung.